Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Sie ist Hauptbestandteil der zahnärztlichen Prophylaxe und wird grundsätzlich einmal im Jahr, bei Problemfällen auch mehrfach, empfohlen. Das Ziel der PZR ist die Reinigung aller Zahnoberflächen, ober- und unterhalb der Zahnfleischgrenze, die vom Patienten selbst, auch bei gründlicher Pflege, nicht erreicht werden können. Plaque, Biofilm, harte Zahnstein-Beläge, harte Konkremente im Wurzelbereich werden schonend entfernt.

Als Instrumentarium dienen Handinstrumente ( Scaler, Schleifer, Bürstchen, Zahnseide ), schwingende Instrumente ( hier werden spezielle piezoelektrische Geräte verwendet, die dem herkömmlichen Ultraschall durch deutliche Schmerzreduktion überlegen sind ), sowie Pulver-Wasserstrahl-Geräte (Airflow) mit individuell abzustimmendem Pulver (Geschmack, konventionell oder soft ). Politur und Fluoridierung schließen die professionelle Zahnreinigung ab.

Die PZR wird nicht nur Erwachsenen, sondern auch Kindern angeboten:

  • bei Pflegedefiziten
  • bei Kieferorthopädischen Behandlungen
  • bei Vorliegen sogenannter Retainer
  • bei hoher Kariesaktivität
  • bei individuellen Besonderheiten ( Engstellungen o.ä.)

 

Die PZR ist eine privat zu vereinbarende Behandlungsform, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Privatversicherte erhalten die PZR erstattet. Mittlerweile übernehmen auf dem Wege der Erstattung auch viele gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen diese unverzichtbare Behandlungsform. Dies ist vom Patienten selbst in Erfahrung zu bringen.