Fissuren-Versiegelungen

Am häufigsten wird sie bei Kindern und Jugendlichen für den Schutz von Fissuren und Grübchen eingesetzt. Ebenso werden plaqueretentive bukkale und palatinale Fissuren einschließlich Grübchen am Übergang zu den Tubercula Carabelli und Foramina caeca an oberen Schneidezähnen versiegelt. Frühere Bedenken, dass eine nicht diagnostizierte Initialkaries unter der Versiegelung fortschreiten könne, sind eindeutig widerlegt. Aufgrund des fehlenden Substratnachschubes kann die Karies sich nicht weiter entwickeln, die Bakterien sterben bei intakter Versiegelung ab. Restrisiken können durch eine regelmäßige Nachkontrolle weitestgehend beseitigt werden. Die zahnärztlichen Fachgesellschaften plädieren für einen allgemeinen Einsatz der Zahnversiegelung zur Prävention. Auch in Frühstadien der Karies, bei denen die Schmelz-Dentingrenze noch nicht kariös durchdrungen ist, kann die Versiegelung ohne größeres Abtragen von Zahnsubstanz angewandt werden. Ist der kariöse Prozess bereits bis in das Dentin fortgeschritten, kann eine minimal-invasive Füllungstherapie statt einer konventionellen Füllungstherapie indiziert sein.

Leider beteiligt sich der Gesetzgeber nur an Versiegelungen bei Kindern und Heranwachsenden. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr erhalten diese sinnvolle Therapie leider nur bei privater Zuzahlung. Die gesetzlichen Krankenkassen ignorieren das Prinzip:

„Prophylaxe ist billiger als Therapie“.

Ala Versiegelungsmaterial wird üblicherweise ein Fluoridlack verwendet, der allerdings nur kurze Halbwertszeiten aufweist.

Langlebiger, aber zuzahlungspflichtig für Kinder UND Erwachsene, sind spezielle Kunststoffe, die nach eventueller Laser-Vorbehandlung, in die Zahnvertiefungen (= Fissuren) eingebracht werden.