Individual-Prophylaxe ist ein wichtiger Bestandteil des Praxis-Konzepts.
Zielgruppe ist JEDER Patient.
Leider hat der Gesetzgeber seine Bezuschussung im Kassenbereich auf das Alter von 6 Jahren - 18 Jahren beschränkt :
Vor dem 6. und nach dem 18. Lebensjahr verweigert der Gesetzgeber jegliche prophylaktische Leistung und ignoriert das Prinzip: „Vorsorge ist billiger als Therapie“!.
Mundhygiene-Unterrichtungen, Aufklärung über Ernährungsfragen, Zahnputzübungen, professionelle Zahnreinigungen, aufwendigere und langlebigere Versiegelungen (per Laser oder per Kunststoff o.ä.) sind ausschließlich „privat“ zu vereinbaren und werden dem Kassen-Patienten „verweigert“.
Im privatzahnärztlichen Bereich sind die Bezuschussungsbedingungen besser.
Die Gesetzeslage zwingt den Behandler zur „gelebten Zwei-Klassen-Zahnmedizin“.
Selbstverständlich kann jeder Patient im Rahmen einer privaten Vereinbarung vom Leistungsangebot der Praxis profitieren.