Individual-Prophylaxe

Individual-Prophylaxe ist ein wichtiger Bestandteil des Praxis-Konzepts.

Zielgruppe ist JEDER Patient.

Leider hat der Gesetzgeber seine Bezuschussung im Kassenbereich auf das Alter von  6 Jahren - 18 Jahren beschränkt :

  • FU   Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
  • IP1   Mundhygienestatus (API u. SBI)
  • IP2   Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen
  • IP 4  Lokale Fluoridierung
  • IP5   Versiegelung von bleibenden Molaren

Vor dem 6. und nach dem 18. Lebensjahr verweigert der Gesetzgeber jegliche prophylaktische Leistung und ignoriert das Prinzip: „Vorsorge ist billiger als Therapie“!.

Mundhygiene-Unterrichtungen, Aufklärung über Ernährungsfragen, Zahnputzübungen, professionelle Zahnreinigungen, aufwendigere und langlebigere Versiegelungen (per Laser oder per Kunststoff o.ä.) sind ausschließlich „privat“ zu vereinbaren und werden dem Kassen-Patienten „verweigert“.

Im privatzahnärztlichen Bereich sind die Bezuschussungsbedingungen besser.

Die Gesetzeslage zwingt den Behandler zur „gelebten Zwei-Klassen-Zahnmedizin“.

Selbstverständlich kann jeder Patient im Rahmen einer privaten Vereinbarung vom Leistungsangebot der Praxis profitieren.